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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde Ransbach-Baumbach

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Ransbach-Baumbach.

Diese Aufgabe wird in Ransbach-Baumbach über die zentrale Stadtverwaltung (Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach

Mo–Fr 08:00–12:00, Di 14:00–16:00, Do 14:00–18:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

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