Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörde Ransbach-Baumbach
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Ransbach-Baumbach.
Diese Aufgabe wird in Ransbach-Baumbach über die zentrale Stadtverwaltung (Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach
Mo–Fr 08:00–12:00, Di 14:00–16:00, Do 14:00–18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Bewohnerparkausweis
- Sondernutzung Straße
- Verkehrsanordnung