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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde Roth

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Roth.

Diese Aufgabe wird in Roth über die zentrale Kreisverwaltung (Landratsamt Roth) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Weinbergweg 1, 91154 Roth

+49 9171 810

info@landratsamt-roth.de

Mo, Di 08:00–12:00, 13:00–16:00 · Mi, Fr 08:00–12:00 · Do 08:00–12:00, 13:00–18:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

Termin online buchen

Viele Ämter bieten eine Online-Terminvergabe direkt auf ihrer offiziellen Website.

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