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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde Schlitz

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Schlitz.

Diese Aufgabe wird in Schlitz über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

An der Kirche 4, 36110 Schlitz

Mo 08:00-12:30,13:30-16:30; Tu,Fr 07:30-12:30; We 08:00-12:30,13:30-18:00; Th 13:30-18:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

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