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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde St. Wendel

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in St. Wendel.

Diese Aufgabe wird in St. Wendel über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus I) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Schloßstraße 7, 66606 Sankt Wendel

Mo-We 07:30-16:00; Th 07:30-18:00; Fr 07:30-12:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

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