Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörde Weinstadt
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Weinstadt.
Diese Aufgabe wird in Weinstadt über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus Beutelsbach) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Mo 08:00–12:00, 14:00–16:00 · Di, Do 08:00–12:00, 14:00–18:00 · Fr 08:00–12:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Bewohnerparkausweis
- Sondernutzung Straße
- Verkehrsanordnung