Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde Landkreis Rosenheim
Naturschutz, Baumfällgenehmigungen und Artenschutz in Bad Aibling.
Bad Aibling ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Untere Naturschutzbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Rosenheim – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Untere Naturschutzbehörde RosenheimKontakt & Anschrift
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Naturschutz
- Baumfällgenehmigung
- Artenschutz
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