Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde Landkreis Kronach
Naturschutz, Baumfällgenehmigungen und Artenschutz in Kronach.
Kronach ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Untere Naturschutzbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Kronach – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Untere Naturschutzbehörde KronachKontakt & Anschrift
Mo–Fr 08:00–12:00, Di, Mi 13:30–15:30, Do 13:30–17:30
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Naturschutz
- Baumfällgenehmigung
- Artenschutz