Untere Wasserbehörde
Untere Wasserbehörde Alb-Donau-Kreis
Wasserrecht, Brunnen, Gewässer und Abwasserfragen in Langenau.
Langenau ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Untere Wasserbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Alb-Donau-Kreis – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Untere Wasserbehörde Alb-Donau-KreisKontakt & Anschrift
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Wasserrecht
- Brunnen
- Gewässer
- Abwasser