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Untere Wasserbehörde

Untere Wasserbehörde Rhein-Hunsrück-Kreis

Wasserrecht, Brunnen, Gewässer und Abwasserfragen in Sankt Goar.

Sankt Goar ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Untere Wasserbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Rhein-Hunsrück-Kreis – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Untere Wasserbehörde Rhein-Hunsrück-Kreis

Kontakt & Anschrift

Ludwigstraße 3-5, 55469 Simmern

+49 6761 82 0

rhk@rheinhunsrueck.de

Mo–Fr 08:00–12:00 · Mo–Di 14:00–16:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Wasserrecht
  • Brunnen
  • Gewässer
  • Abwasser

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