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Vollstreckungsstelle

Vollstreckungsstelle Roth

Forderungseinzug, Pfändungen und Ratenzahlungen in Roth.

Diese Aufgabe wird in Roth über die zentrale Kreisverwaltung (Landratsamt Roth) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Vollstreckungsstelle" fragen.

Kontakt & Anschrift

Weinbergweg 1, 91154 Roth

+49 9171 810

info@landratsamt-roth.de

Mo, Di 08:00–12:00, 13:00–16:00 · Mi, Fr 08:00–12:00 · Do 08:00–12:00, 13:00–18:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Forderungseinzug
  • Pfändung
  • Ratenzahlung

Termin online buchen

Viele Ämter bieten eine Online-Terminvergabe direkt auf ihrer offiziellen Website.

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