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Wohngeldamt

Wohngeldamt Schloß Holte-Stukenbrock

Wohngeld und Wohnberechtigungsschein in Schloß Holte-Stukenbrock.

Diese Aufgabe wird in Schloß Holte-Stukenbrock über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus Schloß Holte-Stukenbrock) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Wohngeldamt" fragen.

Kontakt & Anschrift

Rathausstraße 2, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock

+49 5207 89050

info@stadt-shs.de

Mo 08:00-12:00,13:30-17:30; Di 08:00-12:00,13:30-17:00; Mi,Fr 08:00-12:00; Do 08:00-12:00,13:30-16:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Wohngeld
  • Wohnberechtigungsschein

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