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BAFA Heizungsförderung

Für Wohngeld-Empfänger mit Eigenheim: Heizungstausch senkt laufende Kosten und kann die Wohngeldgrenze entlasten.

Förderbetrag

Bis zu 70 % der Investitionskosten (max. 60.000 € pro Wohneinheit)

Träger: BAFA

Voraussetzungen

  • Eigentümer oder Erwerber
  • Austausch alter Heizung
  • Mindestens 65 % erneuerbare Energien

So beantragen Sie die Förderung

  1. 1

    Voraussetzungen prüfen

    Eigentümer oder Erwerber, Austausch alter Heizung, Mindestens 65 % erneuerbare Energien

  2. 2

    Antrag vorbereiten

    Förderbetrag: Bis zu 70 % der Investitionskosten (max. 60.000 € pro Wohneinheit)

  3. 3

    Antrag einreichen

    Laufend, vor Beginn der Maßnahme