bundimmobilien
BAFA Heizungsförderung
Für Wohngeld-Empfänger mit Eigenheim: Heizungstausch senkt laufende Kosten und kann die Wohngeldgrenze entlasten.
Förderbetrag
Bis zu 70 % der Investitionskosten (max. 60.000 € pro Wohneinheit)
Träger: BAFA
Voraussetzungen
- • Eigentümer oder Erwerber
- • Austausch alter Heizung
- • Mindestens 65 % erneuerbare Energien
So beantragen Sie die Förderung
- 1
Voraussetzungen prüfen
Eigentümer oder Erwerber, Austausch alter Heizung, Mindestens 65 % erneuerbare Energien
- 2
Antrag vorbereiten
Förderbetrag: Bis zu 70 % der Investitionskosten (max. 60.000 € pro Wohneinheit)
- 3
Antrag einreichen
Laufend, vor Beginn der Maßnahme