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Begleitetes Fahren (BF17) – Kostenerstattung
BF17 spart oft Fahrschulkosten durch frühere Erfahrung – es gibt keine Zuschüsse, aber Kostenvorteile.
Förderbetrag
Kostenneutral (frühere Fahrpraxis, kein direkter Zuschuss)
Träger: Fahrerlaubnisbehörde
Voraussetzungen
- • Mindestalter 17 Jahre
- • Begleitperson mit mind. 5 J. Fahrerlaubnis
So beantragen Sie die Förderung
- 1
Voraussetzungen prüfen
Mindestalter 17 Jahre, Begleitperson mit mind. 5 J. Fahrerlaubnis
- 2
Antrag vorbereiten
Förderbetrag: Kostenneutral (frühere Fahrpraxis, kein direkter Zuschuss)
- 3
Antrag einreichen
Fristen beim Träger erfragen