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Begleitetes Fahren (BF17) – Kostenerstattung

BF17 spart oft Fahrschulkosten durch frühere Erfahrung – es gibt keine Zuschüsse, aber Kostenvorteile.

Förderbetrag

Kostenneutral (frühere Fahrpraxis, kein direkter Zuschuss)

Träger: Fahrerlaubnisbehörde

Voraussetzungen

  • Mindestalter 17 Jahre
  • Begleitperson mit mind. 5 J. Fahrerlaubnis

So beantragen Sie die Förderung

  1. 1

    Voraussetzungen prüfen

    Mindestalter 17 Jahre, Begleitperson mit mind. 5 J. Fahrerlaubnis

  2. 2

    Antrag vorbereiten

    Förderbetrag: Kostenneutral (frühere Fahrpraxis, kein direkter Zuschuss)

  3. 3

    Antrag einreichen

    Fristen beim Träger erfragen