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Bildungsprämie

Eltern mit Kindergeldbezug und kleinem Zuverdienst können Weiterbildung fördern lassen.

Förderbetrag

Bis zu 500 € für berufliche Weiterbildung

Träger: Bundesministerium für Bildung

Voraussetzungen

  • Zuverdienstgrenze 20.000 €
  • Prüfung oder Zertifikat am Ende

So beantragen Sie die Förderung

  1. 1

    Voraussetzungen prüfen

    Zuverdienstgrenze 20.000 €, Prüfung oder Zertifikat am Ende

  2. 2

    Antrag vorbereiten

    Förderbetrag: Bis zu 500 € für berufliche Weiterbildung

  3. 3

    Antrag einreichen

    Fristen beim Träger erfragen