StaatsNavigator
landprivat

Energiepreisbremse Nachfolge (NRW)

NRW bietet ergänzende Unterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen bei Energiekosten.

Förderbetrag

Bis zu 300 € Energiebonus für Bedürftige

Träger: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz NRW

Voraussetzungen

  • Wohnsitz in NRW
  • Bürgergeld- oder Wohngeld-Bezug

So beantragen Sie die Förderung

  1. 1

    Voraussetzungen prüfen

    Wohnsitz in NRW, Bürgergeld- oder Wohngeld-Bezug

  2. 2

    Antrag vorbereiten

    Förderbetrag: Bis zu 300 € Energiebonus für Bedürftige

  3. 3

    Antrag einreichen

    Fristen beim Träger erfragen