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Energiepreisbremse Nachfolge (NRW)
NRW bietet ergänzende Unterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen bei Energiekosten.
Förderbetrag
Bis zu 300 € Energiebonus für Bedürftige
Träger: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz NRW
Voraussetzungen
- • Wohnsitz in NRW
- • Bürgergeld- oder Wohngeld-Bezug
So beantragen Sie die Förderung
- 1
Voraussetzungen prüfen
Wohnsitz in NRW, Bürgergeld- oder Wohngeld-Bezug
- 2
Antrag vorbereiten
Förderbetrag: Bis zu 300 € Energiebonus für Bedürftige
- 3
Antrag einreichen
Fristen beim Träger erfragen