bundselbststaendig
EXIST-Gründerstipendium
Hochschulgründungen erhalten bis zu 12 Monate Lebensunterhaltszuschuss plus Sachkosten.
Förderbetrag
Bis 3.000 € / Monat + Sachkosten für Hochschulausgründungen
Träger: Bundesministerium für Wirtschaft (BMWK) / BMBF
Voraussetzungen
- • Ausgründung aus Hochschule oder Forschungseinrichtung
- • Technologie- oder wissensbasiert
So beantragen Sie die Förderung
- 1
Voraussetzungen prüfen
Ausgründung aus Hochschule oder Forschungseinrichtung, Technologie- oder wissensbasiert
- 2
Antrag vorbereiten
Förderbetrag: Bis 3.000 € / Monat + Sachkosten für Hochschulausgründungen
- 3
Antrag einreichen
Fristen beim Träger erfragen