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Familienförderung Baden-Württemberg
Baden-Württemberg ergänzt das Elterngeld durch ein eigenes Familiengeld.
Förderbetrag
Diverse Zuschüsse (Familiengeld 100–150 €/Monat bis 24 Monate)
Träger: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung BW
Voraussetzungen
- • Wohnsitz in BW
- • Kind unter 2 Jahren
- • Niedrigschwelliger Einkommenstest
So beantragen Sie die Förderung
- 1
Voraussetzungen prüfen
Wohnsitz in BW, Kind unter 2 Jahren, Niedrigschwelliger Einkommenstest
- 2
Antrag vorbereiten
Förderbetrag: Diverse Zuschüsse (Familiengeld 100–150 €/Monat bis 24 Monate)
- 3
Antrag einreichen
Fristen beim Träger erfragen