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Führerschein für Berufseinsteiger (JOBSTARTER)

Azubis und Berufsanfänger können sich Führerscheinkosten erstatten lassen, wenn der FS für den Beruf nötig ist.

Förderbetrag

Übernahme bis zu 2.500 € Führerscheinkosten

Träger: Agentur für Arbeit / Jobcenter

Voraussetzungen

  • Azubi oder Berufsanfänger
  • Führerschein für Ausbildung notwendig
  • Antrag beim Jobcenter / Agentur

So beantragen Sie die Förderung

  1. 1

    Voraussetzungen prüfen

    Azubi oder Berufsanfänger, Führerschein für Ausbildung notwendig, Antrag beim Jobcenter / Agentur

  2. 2

    Antrag vorbereiten

    Förderbetrag: Übernahme bis zu 2.500 € Führerscheinkosten

  3. 3

    Antrag einreichen

    Fristen beim Träger erfragen