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Führerschein für Berufseinsteiger (JOBSTARTER)
Azubis und Berufsanfänger können sich Führerscheinkosten erstatten lassen, wenn der FS für den Beruf nötig ist.
Förderbetrag
Übernahme bis zu 2.500 € Führerscheinkosten
Träger: Agentur für Arbeit / Jobcenter
Voraussetzungen
- • Azubi oder Berufsanfänger
- • Führerschein für Ausbildung notwendig
- • Antrag beim Jobcenter / Agentur
So beantragen Sie die Förderung
- 1
Voraussetzungen prüfen
Azubi oder Berufsanfänger, Führerschein für Ausbildung notwendig, Antrag beim Jobcenter / Agentur
- 2
Antrag vorbereiten
Förderbetrag: Übernahme bis zu 2.500 € Führerscheinkosten
- 3
Antrag einreichen
Fristen beim Träger erfragen