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Gebührenbefreiung Ausweisdokumente

Bei nachgewiesener Bedürftigkeit können Gebühren für Reisepass, Personalausweis und Meldebescheinigung entfallen.

Förderbetrag

Erlass der Gebühren (bis 60 €)

Träger: Bürgeramt

Voraussetzungen

  • Bezug von Bürgergeld, Wohngeld oder AsylbLG
  • Antrag beim Bürgeramt

So beantragen Sie die Förderung

  1. 1

    Voraussetzungen prüfen

    Bezug von Bürgergeld, Wohngeld oder AsylbLG, Antrag beim Bürgeramt

  2. 2

    Antrag vorbereiten

    Förderbetrag: Erlass der Gebühren (bis 60 €)

  3. 3

    Antrag einreichen

    Fristen beim Träger erfragen