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Gründerzuschuss

Wer nach der Gewerbeanmeldung aus der Arbeitslosigkeit gründet, kann den Gründerzuschuss beantragen.

Förderbetrag

Bis zu 24 Monate: 300 € + Sozialversicherung

Träger: Agentur für Arbeit

Voraussetzungen

  • Arbeitslosengeld I-Bezug
  • Tragfähiger Businessplan
  • Nachweis durch IHK/Handwerkskammer

So beantragen Sie die Förderung

  1. 1

    Voraussetzungen prüfen

    Arbeitslosengeld I-Bezug, Tragfähiger Businessplan, Nachweis durch IHK/Handwerkskammer

  2. 2

    Antrag vorbereiten

    Förderbetrag: Bis zu 24 Monate: 300 € + Sozialversicherung

  3. 3

    Antrag einreichen

    Fristen beim Träger erfragen