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Gründerzuschuss
Wer nach der Gewerbeanmeldung aus der Arbeitslosigkeit gründet, kann den Gründerzuschuss beantragen.
Förderbetrag
Bis zu 24 Monate: 300 € + Sozialversicherung
Träger: Agentur für Arbeit
Voraussetzungen
- • Arbeitslosengeld I-Bezug
- • Tragfähiger Businessplan
- • Nachweis durch IHK/Handwerkskammer
So beantragen Sie die Förderung
- 1
Voraussetzungen prüfen
Arbeitslosengeld I-Bezug, Tragfähiger Businessplan, Nachweis durch IHK/Handwerkskammer
- 2
Antrag vorbereiten
Förderbetrag: Bis zu 24 Monate: 300 € + Sozialversicherung
- 3
Antrag einreichen
Fristen beim Träger erfragen