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Heizkostenzuschuss (Bayern – Wohnraum-Programm)
Bayern gewährt Wohngeld-Empfängern ergänzend Heizkostenzuschüsse bei starker Energiekostenbelastung.
Förderbetrag
200–400 € einmaliger Zuschuss
Träger: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen
Voraussetzungen
- • Wohngeld-Bezug in Bayern
- • Antragsstellung beim Amt
So beantragen Sie die Förderung
- 1
Voraussetzungen prüfen
Wohngeld-Bezug in Bayern, Antragsstellung beim Amt
- 2
Antrag vorbereiten
Förderbetrag: 200–400 € einmaliger Zuschuss
- 3
Antrag einreichen
Fristen beim Träger erfragen