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Heizkostenzuschuss (Bayern – Wohnraum-Programm)

Bayern gewährt Wohngeld-Empfängern ergänzend Heizkostenzuschüsse bei starker Energiekostenbelastung.

Förderbetrag

200–400 € einmaliger Zuschuss

Träger: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen

Voraussetzungen

  • Wohngeld-Bezug in Bayern
  • Antragsstellung beim Amt

So beantragen Sie die Förderung

  1. 1

    Voraussetzungen prüfen

    Wohngeld-Bezug in Bayern, Antragsstellung beim Amt

  2. 2

    Antrag vorbereiten

    Förderbetrag: 200–400 € einmaliger Zuschuss

  3. 3

    Antrag einreichen

    Fristen beim Träger erfragen