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Landeserziehungsgeld Bayern
Nach dem Bundeselterngeld können bayerische Familien für das 2. Lebensjahr Landeserziehungsgeld beantragen.
Förderbetrag
300 € / Monat (2. Lebensjahr), 150 € bei Zweitantrag
Träger: Bayerisches Landesamt für Familie
Voraussetzungen
- • Wohnsitz in Bayern
- • Kein Elterngeld mehr in Anspruch genommen
- • Keine Vollzeiterwerbstätigkeit
So beantragen Sie die Förderung
- 1
Voraussetzungen prüfen
Wohnsitz in Bayern, Kein Elterngeld mehr in Anspruch genommen, Keine Vollzeiterwerbstätigkeit
- 2
Antrag vorbereiten
Förderbetrag: 300 € / Monat (2. Lebensjahr), 150 € bei Zweitantrag
- 3
Antrag einreichen
Fristen beim Träger erfragen