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Schulbedarfspaket (Bildung & Teilhabe)

Bürgergeld-Haushalte erhalten für Schulkinder 116 € zum Schuljahresbeginn und weiteren Schulbedarf.

Förderbetrag

2 × 116 € pro Schuljahr

Träger: Jobcenter / Kommunale Stelle

Voraussetzungen

  • Schulpflichtige Kinder
  • Bürgergeld- oder Wohngeld-Haushalt

So beantragen Sie die Förderung

  1. 1

    Voraussetzungen prüfen

    Schulpflichtige Kinder, Bürgergeld- oder Wohngeld-Haushalt

  2. 2

    Antrag vorbereiten

    Förderbetrag: 2 × 116 € pro Schuljahr

  3. 3

    Antrag einreichen

    Fristen beim Träger erfragen