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Schulbedarfspaket (Bildung & Teilhabe)
Bürgergeld-Haushalte erhalten für Schulkinder 116 € zum Schuljahresbeginn und weiteren Schulbedarf.
Förderbetrag
2 × 116 € pro Schuljahr
Träger: Jobcenter / Kommunale Stelle
Voraussetzungen
- • Schulpflichtige Kinder
- • Bürgergeld- oder Wohngeld-Haushalt
So beantragen Sie die Förderung
- 1
Voraussetzungen prüfen
Schulpflichtige Kinder, Bürgergeld- oder Wohngeld-Haushalt
- 2
Antrag vorbereiten
Förderbetrag: 2 × 116 € pro Schuljahr
- 3
Antrag einreichen
Fristen beim Träger erfragen