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Sozialer Wohnungsbau (Landesförderung)
Die meisten Bundesländer fördern Bau oder Kauf von günstigem Wohnraum – sinnvoll für Wohngeld-Haushalte mit Eigenkapital.
Förderbetrag
Zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse je nach Bundesland (10.000–80.000 €)
Träger: Landesförderbanken (NRW.BANK, LfA Bayern, IB.SH u. a.)
Voraussetzungen
- • Einkommensgrenze je nach Bundesland
- • Eigennutzung oder sozialer Wohnungsbau
So beantragen Sie die Förderung
- 1
Voraussetzungen prüfen
Einkommensgrenze je nach Bundesland, Eigennutzung oder sozialer Wohnungsbau
- 2
Antrag vorbereiten
Förderbetrag: Zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse je nach Bundesland (10.000–80.000 €)
- 3
Antrag einreichen
Fristen beim Träger erfragen