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Sozialer Wohnungsbau (Landesförderung)

Die meisten Bundesländer fördern Bau oder Kauf von günstigem Wohnraum – sinnvoll für Wohngeld-Haushalte mit Eigenkapital.

Förderbetrag

Zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse je nach Bundesland (10.000–80.000 €)

Träger: Landesförderbanken (NRW.BANK, LfA Bayern, IB.SH u. a.)

Voraussetzungen

  • Einkommensgrenze je nach Bundesland
  • Eigennutzung oder sozialer Wohnungsbau

So beantragen Sie die Förderung

  1. 1

    Voraussetzungen prüfen

    Einkommensgrenze je nach Bundesland, Eigennutzung oder sozialer Wohnungsbau

  2. 2

    Antrag vorbereiten

    Förderbetrag: Zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse je nach Bundesland (10.000–80.000 €)

  3. 3

    Antrag einreichen

    Fristen beim Träger erfragen