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Wohnberechtigungsschein (WBS)

Mit WBS kann man günstige Sozialwohnungen anmieten – Antrag beim Wohnungsamt bei Ummeldung empfohlen.

Förderbetrag

Zugang zu Sozialwohnungen (Miete 30–50 % günstiger)

Träger: Wohnungsamt / Kommunale Wohnungsbehörde

Voraussetzungen

  • Einkommensgrenze je nach Bundesland
  • Antrag beim Wohnungsamt

So beantragen Sie die Förderung

  1. 1

    Voraussetzungen prüfen

    Einkommensgrenze je nach Bundesland, Antrag beim Wohnungsamt

  2. 2

    Antrag vorbereiten

    Förderbetrag: Zugang zu Sozialwohnungen (Miete 30–50 % günstiger)

  3. 3

    Antrag einreichen

    Fristen beim Träger erfragen