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Wohnberechtigungsschein (WBS)
Mit WBS kann man günstige Sozialwohnungen anmieten – Antrag beim Wohnungsamt bei Ummeldung empfohlen.
Förderbetrag
Zugang zu Sozialwohnungen (Miete 30–50 % günstiger)
Träger: Wohnungsamt / Kommunale Wohnungsbehörde
Voraussetzungen
- • Einkommensgrenze je nach Bundesland
- • Antrag beim Wohnungsamt
So beantragen Sie die Förderung
- 1
Voraussetzungen prüfen
Einkommensgrenze je nach Bundesland, Antrag beim Wohnungsamt
- 2
Antrag vorbereiten
Förderbetrag: Zugang zu Sozialwohnungen (Miete 30–50 % günstiger)
- 3
Antrag einreichen
Fristen beim Träger erfragen