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Mietbescheinigung

Mietbescheinigung zum Wohngeldantrag – wird vom Vermieter ausgefüllt. Vordruck erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldbehörde.

Offizielle Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Ausfüllhinweise

Der Vermieter bestätigt Miethöhe und Wohnverhältnisse. Vordruck liegt dem Wohngeldantrag der Gemeinde bei.