Einbürgerung beantragen – Bearbeitungsfrist
ca. 12 Monate
Ab Antragseingang hat das Amt 365 Tage Zeit – danach dürfen Sie freundlich nachfragen.
Rechtsgrundlage: § 25 SGB X / leistungsspezifisch
Frist berechnen →ca. 12 Monate
Ab Antragseingang hat das Amt 365 Tage Zeit – danach dürfen Sie freundlich nachfragen.
Rechtsgrundlage: § 25 SGB X / leistungsspezifisch
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