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Abfallbehörde

Abfallbehörde Landkreis Roth

Müllentsorgung, Sperrmüll, Abfallgebühren und Wertstoffhöfe in Roth.

Roth ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Abfallbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Roth – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Abfallbehörde Roth

Kontakt & Anschrift

Weinbergweg 1, 91154 Roth

+49 9171 810

info@landratsamt-roth.de

Mo, Di 08:00–12:00, 13:00–16:00 · Mi, Fr 08:00–12:00 · Do 08:00–12:00, 13:00–18:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Müllentsorgung
  • Sperrmüll
  • Abfallgebühren
  • Wertstoffhof

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Viele Ämter bieten eine Online-Terminvergabe direkt auf ihrer offiziellen Website.

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