Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Aurich
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Aurich.
Aurich ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Aurich – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde AurichKontakt & Anschrift
Mo–Do 08:30–12:30, 14:30–16:30 · Fr 08:30–12:30
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
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