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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Rhein-Hunsrück-Kreis

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Boppard.

Boppard ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Rhein-Hunsrück-Kreis – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Rhein-Hunsrück-Kreis

Kontakt & Anschrift

Ludwigstraße 3-5, 55469 Simmern

+49 6761 82 0

rhk@rheinhunsrueck.de

Mo–Fr 08:00–12:00 · Mo–Di 14:00–16:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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