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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Schwäbisch Hall

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Crailsheim.

Crailsheim ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Schwäbisch Hall – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Schwäbisch Hall

Kontakt & Anschrift

Münzstraße 1, 74523 Schwäbisch Hall

+49 791 7550

info@lrasha.de

Mo–Mi 08:00–12:00, 13:00–15:30 · Do 13:00–17:00 · Fr 08:00–12:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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