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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Wesermarsch

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Elsfleth.

Elsfleth ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Wesermarsch – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Wesermarsch

Kontakt & Anschrift

Am Breithof 6, 27804 Berne

+49 4406 941-110

buergermeister@berne.de

Mo–Fr 08:30–12:30, Mo, Di 14:00–16:00, Do 14:00–18:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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