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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Garmisch-Partenkirchen

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Garmisch-Partenkirchen.

Diese Aufgabe wird in Garmisch-Partenkirchen über die zentrale Kreisverwaltung (Markt Garmisch-Partenkirchen) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Ausländerbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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