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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Kreis Herzogtum Lauenburg

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Mölln.

Mölln ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Kreis Herzogtum Lauenburg – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Herzogtum Lauenburg

Kontakt & Anschrift

Kesselflickerstraße 2, 21493 Elmenhorst

+ 49 (0) 45 42 85 68 60

Mo–Fr 08:00–12:00, Mo–Do 14:00–16:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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