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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Bayreuth

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Pegnitz.

Pegnitz ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Bayreuth – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Bayreuth

Kontakt & Anschrift

Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth

+49 921 7280

Mo, Di 07:30–14:00 · Mi 07:30–12:00 · Do 07:30–17:00 · Fr 07:30–13:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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