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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Deggendorf

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Plattling.

Plattling ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Deggendorf – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Deggendorf

Kontakt & Anschrift

Herrenstraße 18, 94469 Deggendorf

+49991 31000

Mo–Mi 07:30–12:30, Mo, Di 13:30–16:00, Do 07:30–17:00, Fr 07:30–12:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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