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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Scheinfeld.

Scheinfeld ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim

Kontakt & Anschrift

Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt an der Aisch

+49 9161 920

Mo, Di 08:00–12:00, 14:00–16:00 · Mi 08:00–12:00 · Do 08:00–12:00, 14:00–17:30 · Fr 08:00–12:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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