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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Schwerin

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Schwerin.

Diese Aufgabe wird in Schwerin über die zentrale Stadtverwaltung (Landeshauptstadt Schwerin - Stadtverwaltung) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Ausländerbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin

+49 385 5451001

ob@schwerin.de

Mo 08:00–16:00 · Di, Do 08:00–18:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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Viele Ämter bieten eine Online-Terminvergabe direkt auf ihrer offiziellen Website.

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