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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Kronach

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Teuschnitz.

Teuschnitz ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Kronach – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Kronach

Kontakt & Anschrift

Güterstraße 18, 96317 Kronach

09261 678-0

Mo–Fr 08:00–12:00, Di, Mi 13:30–15:30, Do 13:30–17:30

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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