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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Waldshut

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Waldshut.

Diese Aufgabe wird in Waldshut über die zentrale Kreisverwaltung (Landratsamt Abfallwirtschaft) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Ausländerbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Waldtorstraße 1, 79761 Waldshut-Tiengen

07751/86-0 (

post@landkreis-waldshut.de

Montag 08:30 - 12:30 Dienstag 08:30 - 12:30 13:30 - 17:30 (17:30 - 18:00 mit Terminvereinbarung) Mittwoch Geschlossen Donnerstag 08:30 - 15:30 Freitag 08:30 - 12:30

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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