Gesundheitsamt
Gesundheitsamt Rhein-Erft-Kreis
Infektionsschutz, Belehrungen und amtsärztliche Anliegen in Frechen.
Frechen ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Gesundheitsamt" ist die Kreisverwaltung zuständig: Rhein-Erft-Kreis – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Gesundheitsamt Rhein-Erft-KreisKontakt & Anschrift
Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim
Mo–Fr 08:00–12:30 · Do 08:00–12:30, 14:00–18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Infektionsschutz
- Belehrung nach IfSG
- Gesundheitszeugnis