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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde Emmerich am Rhein

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Emmerich am Rhein.

Diese Aufgabe wird in Emmerich am Rhein über die zentrale Stadtverwaltung (Stadtverwaltung Rathaus) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Geistmarkt 1, 46446 Emmerich am Rhein

Mo–Fr 08:30–12:00, Mo–Do 14:00–16:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

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