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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde Gütersloh

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Gütersloh.

Diese Aufgabe wird in Gütersloh über die zentrale Kreisverwaltung (Kreishaus) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Herzebrocker Straße 140, 33334 Gütersloh

Mo–Do 07:30–17:30, Fr 07:30–12:30

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

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