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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde Kronach

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Kronach.

Diese Aufgabe wird in Kronach über die zentrale Kreisverwaltung (Landratsamt Kronach) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Güterstraße 18, 96317 Kronach

Mo–Fr 08:00–12:00, Di, Mi 13:30–15:30, Do 13:30–17:30

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

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