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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde Neustadt an der Aisch

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Neustadt an der Aisch.

Diese Aufgabe wird in Neustadt an der Aisch über die zentrale Stadtverwaltung (Bürgerbüro) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Würzburger Straße 33, Neustadt an der Aisch

Mo–Fr 08:00–12:00, Mo, Di, Do 14:00–16:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

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