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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde Rhein-Sieg-Kreis

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Rhein-Sieg-Kreis.

Diese Aufgabe wird in Rhein-Sieg-Kreis über die zentrale Kreisverwaltung (Kreishaus) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg

Mo–Do 08:30–16:00 · Fr 08:30–12:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

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