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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde Schwandorf

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Schwandorf.

Diese Aufgabe wird in Schwandorf über die zentrale Kreisverwaltung (Rathaus) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Nabburger Straße 2, 92526 Oberviechtach

+49 9671 307-0

rathaus@oberviechtach.de

Mo–Fr 08:00–12:00, Di 13:30–15:00, Do 13:30–17:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

Termin online buchen

Viele Ämter bieten eine Online-Terminvergabe direkt auf ihrer offiziellen Website.

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