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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde Steinach

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Steinach.

Diese Aufgabe wird in Steinach über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus Steinach) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Kirchstraße 4, 77790 Steinach

Mo–Do 08:30–12:00, Fr 08:30–13:00, Mo, Di 14:00–16:00, Do 14:00–18:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

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