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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde Steinau an der Straße

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Steinau an der Straße.

Diese Aufgabe wird in Steinau an der Straße über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Brüder-Grimm-Straße 47, 36396 Steinau an der Straße

Mo–Fr 08:30–12:00, Do 13:30–16:30

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

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