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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde Weilheim in Oberbayern

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Weilheim in Oberbayern.

Diese Aufgabe wird in Weilheim in Oberbayern über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus Weilheim i.Obb.) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim in Oberbayern

Mo–Mi 08:00–12:30, Mo–Do 14:00–16:00, Fr 08:00–12:30, Do 14:00–18:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

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